Warum es den Ausweis gibt
Eigentümer, Mieter und Käufer eines Hauses sollen dessen energetische Eigenschaften kennen, beurteilen und vergleichen können – zu diesem Zweck wurde der Energieausweis eingeführt. So genannte Effizienzklassen (von A+ bis H) erleichtern die Einordnung und ermöglichen Vergleiche. Häuser der Effizienzklasse A+ sind sehr effizient, Häuser der Klasse H sind energetisch problematisch.
Die gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage des Energieausweises ist in Deutschland die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.
Wann der Ausweis vorliegen muss
Seit 2009 besteht für Wohn- und Nichtwohngebäude die grundsätzliche Notwendigkeit zur Beschaffung des Ausweises – allerdings erst dann, wenn eine Wohnung oder ein Haus verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden soll. Bis einer dieser Fälle eintritt, kann ein Ausweis erstellt werden, muss aber nicht.
Darüber hinaus gelten eine Reihe von Ausnahmen, und zwar bei:
- Baudenkmälern und Häusern innerhalb von denkmal- oder ensemblegeschützten Bereichen
- Häusern mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m²
- Häusern, die nicht regelmäßig genutzt werden, wie z. B. Ferienhäuser
- Gebäuden wie Stallungen und Gewächshäusern oder solchen mit einer anderen speziellen Nutzung.
Zwei Arten von Ausweisen
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise. Verbrauchsausweise bewerten den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Hauses; Bedarfsausweise bewerten den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand und der Beschaffenheit des Hauses ergibt. Die Ausweise sind jeweils 10 Jahre gültig.
Welcher der beiden Ausweistypen für ein Haus erstellt wird, kann frei gewählt werden – mit folgenden Ausnahmen:
- Für Neubauten können nur Bedarfsausweise erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten vorliegen.
- Für kleinere Häuser (mit ein bis vier Wohnungen), die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, sind Bedarfsausweise vorgeschrieben. Allerdings: Wurde der Bauantrag hier nach dem 1.11.1977 gestellt, besteht wieder Wahlfreiheit.