Netzanschluss
Grundlagen für den Netzanschluss
Grundlage für den Netzanschluss ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in der derzeit gültigen Fassung. Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV gibt die Hertener Stadtwerke GmbH bekannt, dass die NDAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederdrucknetz der Hertener Stadtwerke GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NDAV bleibt unberührt.
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers
Technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem aktuellen DVGW-Regelwerk, insbesondere der G 2000 und für Biogas G 262. Die technischen Mindestanforderungen gelten nicht nur für den Netzanschluss i.S. eines Netzanschlusspunktes zur Entnahme von Gas durch einen Letztverbraucher, sondern auch für Ausspeisepunkte, Netzkopplungspunkte und ggf. Einspeisepunkte.
Anmeldung eines Netzanschlusses
Für die Anmeldung eines Netzanschlusses stellt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer das Netzanschlussportal zur Verfügung. Der Anschlussnehmer erhält nach Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars und der darauf hin erfolgten Ortsbegehung eine Kostenmitteilung, den Netzanschlussvertrag (einschl. Niederdruckanschlussverordnungen, Ergänzende Bedingungen) sowie einen Termin für die Ausführung. Zur Inbetriebsetzung ist das dafür bestimmte Inbetriebsetzungsformular zu verwenden.