Netzanschluss
Grundlagen für den Netzanschluss
Grundlage für den Netzanschluss ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der derzeit gültigen Fassung. Gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV gibt die Hertener Stadtwerke GmbH bekannt, dass die NAV einschließlich der ergänzenden Bedingungen auch auf alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse für Anschlüsse an das Niederspannungsnetz der Hertener Stadtwerke GmbH Anwendung findet. Die Regelung des § 29 Abs. 3 NAV bleibt unberührt.
Die technischen Mindestanforderungen ergeben sich aus den TAB 2019 (PDF).
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers (PDF)
Anmeldung des Netzanschlusses
Für die Anmeldung eines Netzanschlusses stellt der Netzbetreiber dem Anschlussnehmer das Netzanschlussportal zur Verfügung. Der Anschlussnehmer erhält nach Abgabe des vollständig ausgefüllten Formulars und der darauf hin erfolgten Ortsbegehung eine Kostenmitteilung, den Netzanschlussvertrag (einschl. Niederspannungsanschlussverordnungen, Ergänzende Bedingungen) sowie einen Termin für die Ausführung. Zur Inbetriebsetzung ist das dafür bestimmte Inbetriebsetzungsformular zu verwenden.