Diese Meldung ist vom 12.11.2018.
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Höhere Beschaffungskosten erfordern Strompreisanpassung

Der Energiemarkt ist in Bewegung: Seit Anfang des Jahres steigen die Strompreise an der Börse deutlich an. Die höheren Beschaffungskosten und zunehmende Netznutzungsentgelte wirken sich auch auf die Strompreise der Hertener Stadtwerke aus. Das führt zu einer Anpassung der Strompreise für Haushaltskunden in der Grundversorgung zum 1. Januar 2019.

„Seit Januar 2015 sind wir das erste Mal wieder gezwungen die Kostensteigerungen an unsere Kunden weiterzugeben“, sagt Dr. Klaus Telges, Vertriebsleiter bei den Hertener Stadtwerken. „Durch einen vorausschauenden Einkauf können wir einiges abfedern, aber gegen weltweit steigende Energiepreise und den starken Preisanstieg an den Rohstoffmärkten können wir nichts ausrichten.“ 

Für einen Hertener Haushalt in der Grundversorgung mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh im Jahr belaufen sich die Mehrkosten auf rund 5,51 € im Monat. Die ab 2019 gültigen Steuern, Abgaben und Umlagen machen dann einen Anteil von ca. 53 % am gesamten Strompreis aus. „Trotz der notwendigen Preisanpassung gehören wir weiterhin zu den günstigsten Grundversorgern in unserer Region“, erklärt Telges. 

Auch die Erdgasbeschaffung ist von höheren Rohstoffpreisen betroffen. „Die Erdgaspreise können wir jedoch zum Jahreswechsel weiterhin stabil halten“, so Telges. „Nach heutigem Stand bleiben die Preise zumindest über die Heizperiode hinweg konstant.“ 

Die betroffenen Haushaltskunden werden in den kommenden Tagen mit ausführlichen Informationen über die Strompreisanpassung schriftlich benachrichtigt. Das Beratungsteam im Kundenzentrum (Jakobstr. 6) beantwortet montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zudem alle Fragen gerne persönlich. Die Hertener Stadtwerke sind telefonisch unter der Service-Hotline 02366/307-123 und der E-Mail kundenservice@herten.de erreichbar.

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