Diese Meldung ist vom 02.12.2013.
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Hertener Stadtwerke stellen auf SEPA-Verfahren um

Die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das so genannte SEPA-Verfahren wird ab 1. Februar 2014 für Unternehmen Pflicht. Die Hertener Stadtwerke stellen ihren Zahlungsverkehr ab Dezember schrittweise auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um.

Kunden, die den Hertener Stadtwerken eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nicht weiter tätig werden. Die Einzugsermächtigung wird nach der Umstellung als SEPA-Lastschriftmandat weiterhin genutzt. Die Umstellung erfolgt ausschließlich durch die Stadtwerke, die Kunden brauchen nichts weiter unternehmen. Lastschriften werden wie gewohnt vom jeweiligen Konto eingezogen. Die neuen Daten können Kunden ihrem Kontoauszug bei der nächsten Abbuchung entnehmen. Diese finden sie im Verwendungszweck der Abbuchung. Die Stadtwerke bitten, insbesondere die IBAN und BIC zu prüfen und sich bei fehlerhaften Daten zu melden. 

Für Rückfragen steht das Beratungsteam im Kundenzentrum StudioB (Jakobstr. 6) gerne zur Verfügung. Die Mitarbeiter im Kundenzentrum sind persönlich von montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr oder telefonisch unter 02366/307-123 erreichbar. Weitere Informationen zum Thema SEPA erhalten Kunden unter www.hertener-stadtwerke.de, bei der jeweiligen Hausbank oder unter www.sepadeutschland.de

Zum Hintergrund: Mit der Lissabon-Agenda legte die Europäische Kommission im Jahr 2000 den Grundstein für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Um in diesem Markt mehr Wettbewerb und Effizienz zu erreichen, sollten europaweit einheitliche Verfahren und Standards für die Abwicklung von Euro-Zahlungen geschaffen werden. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area (= Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Dieser besteht aus den EU-Staaten, den weiteren Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco.

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