Wichtige Neuerung: Meldefrist bei Umzügen ab Juni 2025
Bitte beachten: Ab Juni 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die Auswirkungen auf Ihre Energieversorgung bei einem Umzug hat. Künftig gilt: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung Ihrer Energielieferung ist nicht mehr möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie einen Umzug planen, teilen Sie uns diesen bitte mindestens 14 Tage vor Ihrem Auszug mit – idealerweise direkt nach Abschluss oder Kündigung Ihres Mietvertrags. Nur so kann Ihre Schlussrechnung korrekt zum Auszugstermin erstellt werden – und es wird ausschließlich Ihr tatsächlicher Verbrauch berechnet.
Wichtig: Erfolgt Ihre Umzugsmitteilung zu spät, müssen eventuelle Differenzen in der Abrechnung direkt zwischen den Mietparteien geklärt werden.